Wer kontrolliert das Krematorium?

Die Stadt Lingen ist kontrollierende Behörde und darf auch strengere Grenzwerte erlassen.

Artikel (links als Bild) aus der Lingener Tagespost vom 16.11.2013, Seite 17: "Auf die Frage, wer die zuständige Überwachungsbehörde sei, stellt der Verwaltungschef fest: 'In Niedersachsen ist das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim die zuständige Überwachungsbehörde für die technische Anlagen von Krematorien. [...]"  

Ein Krematorium ist eine Anlage nach der 27. BImSchV und wird vom Bauamt der Stadt Lingen genehmigt (siehe 27. BImSchV §6 Anzeige: Zitat "Der Betreiber einer Anlage hat diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen."). Es ist keine BImSch-Genehmigung erforderlich. Die Stadt Lingen ist somit für diese Genehmigung und die Überwachung zuständig. Auch auf alle daraus resultierenden Bürgerfragen sollten fachliche Antworten erfolgen. 

Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUSLLG) ist nach Ziffer 8.1.10 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits-, Immissionsschutzes (ZustVO Umwelt-, Arbeitsschutz Landesnorm Niedersachsen) nur für die Bekanntgabe von Stellen zur Erteilung einer Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau, zur Kalibrierung und Prüfung zur Funktionsfähigkeit aufzeichnender Meßeinrichtungen zuständig.

Der Betreiber kann unter zertifizierten Betrieben frei wählen unter einer Internetadresse (www.resymesa.de). Hat er sich entschieden, wird diese dann dem GAA Hildesheim angezeigt (sog. Meßankündigung) (§7 Abs.3 27. BImSchV). Der Meßbericht ist von dem Betreiber der zuständigen Behörde (§ 8 Abs. 2 27. BImSchV, also der Vollzugsbehörde, hier: Stadt Lingen (Ems)) vorzulegen.

D.h. die Stadt Lingen ist verantwortlich für die Genehmigung eines ca. 27.000 m² großen Sondergebietes inkl. Krematorium (ca. 643 m² großes Gebäude), Friedwald, Kapelle, Urnengrabstätte und eines Kolumbariums. Damit ist die Stadt Lingen ebenfalls für die Emissionsüberwachung und Einhaltung der genehmigten Grenzwerte vollumfänglich verantwortlich.

Wenn die Grenzwerte von neuen Anlagen sicher eingehalten werden können, kann der Genehmigungswert unterhalb der Angaben in der 27. BImSchV bzw. TA-Luft festgeschrieben werden. Diese Genehmigungswerte dürfen zum Schutz der Anwohner auch erheblich niedriger sein. Die Stadt Lingen darf somit strengere Richtlinien zu Betreiben eines Krematoriums ansetzen. Damit übernimmt die Stadt inkl. der Ortpolitik die Verantwortung für die Gesundheit der Brögberner Einwohner. Desweiteren sind beide somit für den Schutz der Anwohner vor Emissionen verantwortlich. 

Wir fordern, dass die Stadt- und Ortspolitik zuerst eine Diskussion über die möglichen Grenzwerte führt. Wo sind die gesetzliche Obergrenzen? Welche Filter können verwendet werden? Wenn es "praktisch keine Emissionen" geben sollte, warum werde die Grenzwerte nicht angepasst? Wir fordern eine 24-Stunden-Online-Überwachung. Jeder Anwohner sollte jederzeit (zu den Öffnungszeiten der Verwaltung) oder im Internet die Messergebnisse einsehen können. Die Lingener Stadtverwaltung hat für diese Transparenz eine Verwaltungsstelle zu benennen, damit ein möglicher Ansprechpartner (bzw. zuständige Abteilung) im Vorfeld für die Bürger bekannt ist.

Die Antworten der Verantwortlichen zeichnen aber eher das Bild, dass sich die Stadt Lingen weder über ihre Kontrollaufgaben, noch über eine Veröffentlichung der Messergebnisse, noch über die Möglichkeit der Verschärfung von Grenzwerte zum Wohle der Bürger nachgedacht hat. 

Die Stadt Lingen ist kontrollierende Behörde und darf auch strengere Grenzwerte erlassen. Sie kann effiziente Quecksilberfilter festlegen. Sie kann die Grenzwerte deutlich unter den gesetzlichen Bestimmungen ansetzen. Sie sollte für Transparenz sorgen und 24-Stunden-online-Messergebnisse direkt veröffentlichen.  

 

info@kkbr.de - Impressum - Datenschutz
Unterstützerkonto: BLZ 266 600 60 - Kto.-Nr. 6250751620 - Empfängerin: Christiane Kuhlmann BI KKBR