Oberbürgermeister Dieter Krone
31.01.2014
Ihr Schreiben vom 16.01.2014
Sehr geehrte Frau Zumbeel, sehr geehrter Herr Zumbeel,
nach grundsätzlichem Willen des Rates sollen in Brögbern die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Krematoriums geschaffen werden. In Ihrem Schreiben vom 16.01.2014 stellen Sie diesbezüglich einige Fragen, auf die ich im Folgenden eingehen möchte.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 10. März 2010 die Verwaltung beauftragt, für die Errichtung und den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage geeignete Standorte zu suchen und vorzuschlagen. Es sollen dabei unter anderem die Kriterien „pietätvolle Umgebung" und „gute verkehrliche Anbindung" Berücksichtigung finden.
Zunächst ist festzustellen, dass sich im Einzugsbereich des geplanten Krematoriums in Lingen keine weitere Einrichtung befindet und daher alle Kremationen außerhalb der Region stattfinden. Aus Gründen der Daseinsvorsorge und auch des zunehmend festzustellenden Wandels der Bestattungskultur wird die Ansiedlung eines Krematoriums in Lingen daher befürwortet. Der geplante Standort in Brögbern erfüllt alle wichtigen Kriterien, ich möchte hier insbesondere auf die pietätvolle Lage durch den angrenzenden Friedhof, die gute verkehrliche Erreichbarkeit und die Lage außerhalb eines geschlossenen Siedlungsbereiches hinweisen.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung der politischen Gremien sollen nun in Kürze die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes begonnen werden. Im Rahmen dieser Bauleitpianverfahren, welche nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erfolgen und einige Monate in Anspruch nehmen werden, werden alle erforderlichen Gutachten beauftragt und eingeholt. Nur auf der Grundlage dieser genauen Untersuchungen kann und wird festgelegt werden, was an welcher Stelle auf dem Gelände zukünftig möglich sein wird (Art und Maß der baulichen Nutzung bzw. weitergehende textliche und gestalterische Festsetzungen). Das betrifft u.a. Verkehrswege, Betrieb des Krematoriums, Eingriff in die Wald- bzw. Freifläche etc. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowie des gleichzeitig abzuschließenden städtebaulichen Vertrages werden auch die Punkte zur Begrenzung des Krematoriums bezüglich der Anzahl der Einäscherungen geregelt.
Das Verfahren sieht vor, an mehreren Stellen nach den gesetzlichen Vorgaben die Öffentlichkeit zu beteiligen, alle Informationen zugänglich zu machen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Mitte 2012 wurde erstmalig die Überlegung zur Ansiedlung eines Krematoriums auf dem nun in Rede stehenden Standort in Brögbern an die Verwaltung herangetragen. Der Ortsrat Brögbern wurde über die Beschlussvorlage am 21. Januar 2013 zum Erwerb des Hofes Thauer in die Überlegungen eingebunden.
Die Stadt Lingen (Ems) hat mit Datum vom 06. März 2013 den ehemaligen Hof Thauer erworben. In diesem Vertrag hat die Stadt Lingen erklärt, bei der Entwicklung eines Krematoriums im Bereich der evangelischen Kirche an der Duisenburger Straße, soweit möglich, unterstützen zu wollen. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine, rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärung.
Im Übrigen können Sie sich auf der städtischen Homepage (www.lingen.de) im Ratsinfermationssystem über den Beratungsverlauf in den einzelnen Fachausschüssen und im Rat informieren. Unter der Rubrik Rathaus und Bürgerservice + Stadtpolitik - Ratsinformationssystem können Sie die Vorlagen und Protokolle aller öffentlichen Sitzungen einsehen.
Aus der Methodik der Aufstellung der Bauleitplanverfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft und der zuständigen Fachbehörden ergibt es sich, dass zu Beginn eines Verfahrens noch nicht alle zu berücksichtigenden Aspekte feststehen. Es können sich daher im Laufe der Planverfahren noch Änderungen ergeben, da zum jetzigen Zeltpunkt noch nicht aile Detailfragen abschließend beantwortet werden können.
Lassen Sie mich noch festhalten, dass ich, unabhängig aller rechtlichen und verfahrensmäßig bestehenden Möglichkeiten, jederzeit für Fragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung stehe - gern auch im persönlichen Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Krone